Zollbestimmungen für Kroatien

Aus Kroatien Lexikon
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Grenzübergang zu Bosnien


Inhaltsverzeichnis

Zollbestimmungen der Republik Kroatien allgemein

Die Zollbestimmungen stimmen mit denen der EU-Länder überein! Für persönliche Gegenstände wird kein Zoll bezahlt.

Folgendes darf zollfrei ein- und ausgeführt werden:

pro Person:

Wegen BSE sowie Maul- und Klauenseuche ist die Einfuhr (und Durchfuhr) von Fleisch und Fleischprodukten von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen und wilden Huftieren verboten (z.B. Würstchen, Schinken, vakuumverpackte Fleischerzeugnisse). Fleischkonserven, die bei hohen Temperaturen verarbeitet wurden, dürfen eingeführt werden.


Währungen

Fremdwährungen dürfen unbegrenzt frei ein- und ausgeführt werden. Die einheimische Währung darf bis zu zu einem Betrag von 2.000 Kuna ein- und ausgeführt werden.


Technische Ausrüstungsgegenstände

Wertvollere professionelle und technische Ausrüstung muss an der Grenze deklariert werden.

Haustiere

Haustiere müssen eine entsprechende internationale tierärztliche Bestätigung haben.

Auf der Fahrt nach Kroatien passieren Sie andere EU-Länder! Diese unterliegen den EU-Zollbestimmungen. Kontrollen gibt es an den dortigen Grenzen kaum bzw. gar nicht mehr. Bei der Einreise nach Kroatien werden Sie jedoch nach unseren Erfahrungen insbesondere durch die slowenischen Beamten genauer geprüft, da Sie nun die EU-Außengrenze passieren!

Kunst und Kulturgegenstände

Ohne Genehmigung des Ministeriums für Kultur ist die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen verboten.

Mehrwertsteuer-Rückerstattung

Aktuell beträgt die Mehrwertsteuer (PDV) in Kroatien 22%.

Touristen können in Kroatien die Mehrwertsteuer (PDV) ab einem Einkaufswert von 500,- Kuna zurückerstattet bekommen, sofern die Ware unbenutzt ausgeführt wird. Hierbei ist folgende Vorgangsweise einzuhalten:

Der Einkauf sollte in Geschäften erfolgen, die durch den Aufkleber "TAX FREE" gekennzeichnet sind. Es gibt jedoch auch Geschäfte, die diese Kennzeichnung nicht besitzen und trotzdem die "Tax-Free"-Formulare ausgeben können. Fragen lohnt sich also. Halten Sie beim Einkauf Ihren Reisepass bereit. Das Formular wird dann durch einen Verkäufer ausgefüllt und Ihnen übergeben.

Bei Ihrer späteren Ausreise muss das Formular vom kroatischen Zollbeamten abgestempelt werden. (Die Ware muss bei Grenzübertritt noch unbenutzt sein)

Die Steuer-Rückerstattung erfolgt direkt an der Grenze oder aber auch im jeweiligen Geschäft in Kroatien, sofern Sie dort die an der Grenze abgestempelten Papiere später vorlegen.

Gegen eine Bearbeitungsgebühr können Sie die Mehrwertsteuer auch in einem der Tax-Free-Büros zurückerstattet bekommen.

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